Steuerliche Änderung für gemeinnützige Vereine: Mustersatzung ist jetzt verbindlich

(ERZ). Durch das Jahressteuergesetz 2009 tritt für nach dem 31.12.2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Änderung der formellen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung in Kraft. Die bisher „unverbindliche“ Mustersatzung ist nunmehr gesetzlich festgeschrieben. Da gemeinnützige Körperschaften sich bei der Erstellung ihrer Satzung regelmäßig an der bisher unverbindlichen Mustersatzung orientierten und diese entsprechend [...]

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