Steuerliche Änderung für gemeinnützige Vereine: Mustersatzung ist jetzt verbindlich

(ERZ). Durch das Jahressteuergesetz 2009 tritt für nach dem 31.12.2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Änderung der formellen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung in Kraft. Die bisher „unverbindliche“ Mustersatzung ist nunmehr gesetzlich festgeschrieben. Da gemeinnützige Körperschaften sich bei der Erstellung ihrer Satzung regelmäßig an der bisher unverbindlichen Mustersatzung orientierten und diese entsprechend formuliert war, werden häufig keine Änderungen der Satzungen bestehender gemeinnütziger Körperschaften erforderlich sein. Soweit bei diesen Körperschaften jedoch Abweichungen zur nunmehr verbindlichen Mustersatzung bestehen, sind diese bei nach dem 31.12.2008 erfolgenden Satzungsänderungen mit anzupassen. Eine Überprüfung der kompletten Satzung sollte daher bei dieser Gelegenheit nicht versäumt werden. Die Rechtsquellen der Mustersatzung finden Sie hier: www.bundesfinanzministerium.de zum Stichwort Jahressteuergesetz 2009.

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