Verjährung droht zum Jahresende

Dresden (ERZ). Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth warnt vor drohender Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche am Jahresende: “Wer eine offene Forderung gegen einen anderen hat, muss an die Verjährung denken. Insbesondere bei Forderungen, die im Laufe des Jahres 2005 entstanden sind, läuft die Verjährungsfrist in vielen Fällen am 31. Dezember 2008 aus”, so der Minister Wer verhindern will, dass Forderungen verjähren, kann zum Beispiel eine Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen.

Kommentar schreiben

© 2008-2010 Erzgebirge-heute.de  •  Impressum  •  Inhaltsverzeichnis
CMS: WordPress  •  Design: WP Designer  •  Remix: DECKERWEB