Wieder „Weihnachtsfrieden“ für die sächsischen Steuerzahler
(PM). Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat die Finanzämter angewiesen, die sächsischen Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die über die Festtage als unpassend empfunden werden könnten. „Der Weihnachtsfrieden soll dem besonderen Charakter der weihnachtlichen Festtage Rechnung tragen“, sagte Unland. „Er trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen unseren Bürgern und der Verwaltung bei.“
Die Finanzämter werden daher in der Zeit ab 22. Dezember bis einschließlich Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Außenprüfungen absehen. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Während des Weihnachtsfriedens wird es aber, wie in den Vorjahren auch, keinen Versandstopp für Steuerbescheide, Steuerfestsetzungen und Mahnungen für offene Steuerbeträge geben. Dies liegt im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler und erleichtert darüber hinaus die Arbeit der Finanzämter.
Finanzminister Unland erinnert daran, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.
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